Geschichte
Bedeutende Impulse für die Deutsche Anwaltschaft
Gerade von Dresden gingen stets bedeutende Impulse für die Deutsche Anwaltschaft aus. So wurde bereits 1842 in Dresden der erste Deutsche Anwaltverein gegründet, eine der ersten berufsständischen Vertretungen der Deutschen Anwaltschaft überhaupt, der sich nach der gewaltsamen Niederschlagung der Paulskirchenbewegung nach 1849 jedoch wieder auflösen musste.
Auch in der Folge haben Dresdner Rechtsanwälte immer wieder entscheidenden Einfluss auf das berufspolitische Geschehen in Deutschland gehabt, so etwa in der Person des Oberjustizrats, Rechtsanwalts und Notars Dr. jur. Wilhelm Michael Schaffrath (* 26. April 1814[2] in Schöna; † 7. Mai 1893″ in Dresden) der bei Gründung der Anwaltskammer Sachsen am 1. November 1879 deren erster Vorsitzender wurde und weit über Sachsen hinaus Bedeutung erlangte. Schaffrath war unter anderem Mitglied der Ständigen Deputation des 3. Deutschen Juristentages 1862 in Wien, des 4. Deutschen Juristentages 1863 in Mainz und im siebenköpfigen Vorstand des am 25. August 1871 gegründeten zweiten Deutschen Anwaltverein. Zu seinen Ehren verleiht heute noch die Rechtsanwaltskammer die „Schaffrath-Medaille“ für herausragende Verdienste um die Anwaltschaft. Ebenfalls Dresdner war Dr. Emil von Sauer (* 2. April 1889 in Dresden ; † 2. Januar 1967 in Hamburg) Sohn des Komponisten und Pianisten Emil von Sauer, der erste Präsident des wiederbegründeten DeutschenAnwaltVerein (DAV) nach dem Kriege.
Die Akten des 1934 von den Nationalsozialisten zwangsweise aufgelösten Vorgängers des DresdnerAnwaltVereins gingen im Flammeninferno der Fliegerangriffe vom 13. bis 15. Februar 1945 verloren, sodass das genaue Gründungsdatum und die näheren Umstände heute im Dunkeln liegen. Gesichert ist nach den Unterlagen des DeutschenAnwaltVereins jedoch, dass der alte Dresdner Anwaltverein einer der ältesten, wenn nicht der älteste und zugleich stets einer der bedeutendsten örtlichen Anwaltvereine in Deutschland war.
Nach der friedlichen Revolution 1990 wurde in Dresden noch im Jahre 1990 der heutige DresdnerAnwaltVerein e.V. wiederbegründet. Er ist Mitglied des SächsischenAnwaltVerbandes e.V. sowie des DeutschenAnwaltVereins e.V.